Heinrich

Bußgeld vermeiden wollen wir eigentlich alle. Ein Bußgeld will keiner von uns gerne bezahlen. Ein Bußgeld steht, rechtlich gesehen, in der Mitte zwischen einer Verwarnung und einer Geldstrafe. Während eine Verwarnung von jedem Polizeibeamten ausgesprochen werden kann, wird ein Bußgeld nur von der zuständigen Behörde verhängt. Die Höhe eines Bußgeldes kann sehr unterschiedlich sein. Völlig unabhängig ist das Bußgeld von der Höhe des Einkommens. Nicht nur die finanzielle Seite spielt beim Bußgeld jedoch eine Rolle. Es kann auch ernsthafte Konsequenzen für den Verursacher haben. Bei mehreren Verstößen wird einem Autofahrer möglicherweise die Fahrerlaubnis entzogen.

Bußgeld und Ausland
Ab Oktober 2010 dürfen nicht bezahlte Bußgelder aus allen 26 EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden. Das bedeutet: auch zu Hause kann einen dann einholen, was man sich unterwegs hat zuschulden kommen lassen. Und nicht nur deshalb, weil die Strafen im Ausland für viele Verkehrsverstöße deutlich höher sind als in Deutschland. Besser ordentlich fahren oder sich schützen als ordentlich zahlen. Wie schon erwähnt: die Strafen sind im Ausland vielerorts deutlich höher als bei uns. Das gilt beispielsweise für Bußgelder wegen überhöhter Geschwindigkeit: Wer in Deutschland 20 km/h zu schnell fährt, riskiert maximal 35 Euro Buße. In anderen Ländern liegen die Sätze deutlich höher, etwa in der Schweiz: bei 20 Stundenkilometern mehr als erlaubt mindestens 140 Euro. Zu den europäischen Spitzenreitern zählt auch Italien (ab 160 Euro; bei nächtlicher Raserei fallen die Bußgelder noch um ein Drittel höher aus); in Schweden sind mindestens 270 Euro, in Norwegen sogar mindestens 465 Euro fällig.

Punkte
Punkte gibt es für rechtskräftige Bußgeldbescheide und gerichtliche Entscheidungen, in denen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von mindestens 40 Euro ausgesprochen wird wegen rechtskräftiger Verkehrsstraftaten. Eingetragen werden die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder der gerichtlichen Entscheidung. Ohne Einspruch werden sowohl Bußgeldbescheid als auch Strafbefehl zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig. Das Punktsystem kennt drei Sanktionsschwellen: 8, 14 und 18 Punkte. Punktestand und Maßnahme: 8 bis 13 Punkte - Schriftliche Verwarnung / Information über Punktestand / Hinweis auf Aufbauseminar; 14 bis 17 Punkte - Anordnung des Aufbauseminars / Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung / Hinweis auf Entzug bei 18 Punkten; Ab 18 Punkten - Entzug der Fahrerlaubnis / Mindestens 6 Monate Sperrfrist / Neuerteilung erst nach MPU. Punkte werden in Flensburg registriert.

Fahrverbot
Ein Fahrverbot ist ein Verbot, im StraßenverkehrKraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen. Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein bei einer Polizeiwache oder einer Verwaltungsbehörde abgegeben und nach Ablauf des Fahrverbotes kann man sich den Führerschein wieder abholen. Ein Fahrverbot wird von der Behörde bei einer groben oder beharrlichen Verletzung der Pflichten eines Fahrzeugführers verhängt. Ein Fahrverbot kann immer nur gegen denjenigen angeordnet werden, der das Fahrzeug geführt hat. Im Gegensatz zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis erhält der betroffene Fahrzeugführer daher nach Ablauf des Fahrverbots automatisch den Führerschein wieder zurück. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen.

Entziehung der Fahrerlaubnis
Im Strafverfahren wird Ihnen in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen bei Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit oder Drogenkonsum im Verkehr,  Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in bestimmten Fällen oder Vollrausch, der sich auf die voran genannten Taten bezieht oder wenn Sie 18 Punkten oder mehr in Flensburg erreichen. Die Fahrerlaubnis wird durch das Gericht auch entzogen, wenn sich durch die Tat ergibt, dass Sie zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet sind. Die mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verhängte Sperre beträgt sechs Monate bis fünf Jahre; wenigstens ein Jahr, wenn seit der letzten Sperre vor der Tat keine drei Jahre vergangenen sind; sie kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die Höchstfrist nicht ausreicht. Die Sperre kann unter bestimmten Voraussetzungen frühzeitig aufgehoben werden. Wenn eineWiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt wird, kann die Verwaltungsbehörde eine MPU verlangen.

MPU
Wurde eine Fahrerlaubnis entzogen (nicht zu verwechseln mit einem Fahrverbot!), kann vor Ablauf der Sperrfrist bei der zuständigen Führerscheinstelle ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Die Verwaltungsbehörde kann dann eine MPU verlangen. Bei der Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis wird eine MPU verlangt, wenn die Behörde der Meinung ist, daß sie die Entscheidung nicht ohne ein entsprechendes Gutachten fällen kann. Steht eine Nichteignung des Antragstellers auch ohne MPU fest, wird auf die MPU und auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis verzichtet. Eine MPU wird fällig, wenn mehrfach gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. MPU steht für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. MPU wird auch „Idiotentest“ genannt. Für die Wiedererlangung eines Führerscheines kann die Verwaltungsbehörde eine MPU verlangen, das ist eine Untersuchung, in der festgestellt wird, ob der Betroffene zum Führen eines Fahrzeuges medizinisch und psychologisch geeignet ist. Die Durchfallquote liegt ungefähr bei 50 Prozent.

Schutz
Die stetig wachsende Zahl von Tempomessungen ist nicht zuletzt der Finanzmisere der öffentlichen Kassen geschuldet. Im gleichen Atemzug wächst das Verlangen der Autofahrer nach Schutz vor Geldbuße und negativen Folgen auf den Führerschein. Mit der STIG als Radarwarner kann man sich gegen Bußgeld, Punkte oder Fahrverboten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung schützen.